Liegeplatz

Einen Ort im Hafen oder an der Küste, an dem Wasserfahrzeuge festgemacht oder aufbewahrt werden können, bezeichnet man als Liegeplatz. Abgesehen vom Landliegeplatz, bei dem das Schiff abgestützt auf dem Trockenen zur Überwinterung oder Reperatur, o.Ä. liegt, ist bei diesem Begriff im Sprachgebrauch meist die Bedeutung des Wasserliegeplatzes gemeint. Liegeplätze befinden sich an Stegen, Molen, Piers, Kais oder teilweise auch an Seebrücken und dient als fester Liegeplatz, zum Verladen oder zum temporären Aufenthalt.

Zuletzt aktualisiert am 30.08.2013 von Vogel.

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